SiGe- und BGV-Koordination
Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination und Aufstellen der Pläne und Unterlagen nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998). Insgesamt drei Mitarbeiter sind nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) als geeignete Koordinatoren qualifiziert.
SiGe- BGV – Koordination:
- SiGe – Koordination gemäß Baustellenverordnung (BaustellV)
SiGe- BGV – Koordination
SiGe – Koordination in der Planungsphase
- Koordination der einzelnen Maßnahmen
- Feststellung der Wechselwirkung der einzelnen Maßnahmen bzgl. Sicherheit und Gesundheitsschutz
- Erstellen eines SiGe – Plans (RAB 31)
- Erstellen der Vorankündigung gemäß §2 Abs. 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle
- Erstellen eines Sicherheitskonzeptes für die Baustelle
- Erstellen einer Baustellenordnung
- Beratungsleistungen bei der Terminplanung bzgl. des zeitgleichen Nebeneinanders von sich beeinflußenden Bautätigkeiten hinsichtlich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes
- Zusammenstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten (RAB 32)
SiGe – Koordination in der Ausführungsphase
- Aushängen / Anpassung der Vorankündigung
- Aushängen / Anpassen / Fortscheibung des SiGe – Plans
- Information, Einweisung und Unterweisung der bautätigen Firmen in das Sicherheitskonzept
- Überwachung des Sicherheitskonzeptes
- Baustellenbegehungen